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Fragen und Antworten zu Protestaktionen zum Nahostkonflikt an der Freien Universität Berlin

Die Freie Universität Berlin wendet sich gegen Antisemitismus in jeder Form. An der Freien Universität Berlin ist kein Platz für Antisemitismus, Rassismus und jegliche andere Form von Diskriminierung aufgrund der Nationalität und ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und Weltanschauung, der sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung, des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Die Universität ist, wie auch die anderen Berliner Hochschulen es sind, Ort der demokratischen Kultur, Raum für Dialog und Stätte der Vielfalt. Dies hat die Freie Universität als Mitglied der LKRP Berlin (die Abkürzung steht für Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen; es ist ein Zusammenschluss von elf staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und künstlerische Hochschulen sowie den beiden kirchlichen Hochschulen der Hauptstadt) deutlich zum Ausdruck gebracht, siehe hier.

Zuletzt haben sich die Mitglieder des Präsidiums der Freien Universität am 5. Dezember 2023 mit einer Rundmail an die Universitätsgemeinschaft gewandt. Darin sprachen sie sich unter anderem für eine weiterhin respektvolle, dialogorientierte und verantwortungsbewusste Diskussionskultur auf dem Campus aus. Diese Rundmail wurde hier veröffentlicht (Stand 15.  Dezember 2023).

Die Universität hat bereits Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt durchgeführt und wird dies auch weiterhin tun. Die Hochschulleitung befindet sich in einem intensiven Austausch mit Studierenden und Mitarbeitenden, sowohl aus jüdisch/israelischen als auch palästinensisch-sympathisierenden Gruppen, sowie mit vielen Universitätsangehörigen, die sich keiner Seite zuordnen und das Bedürfnis haben, sich mit dem Nahost-Konflikt auseinanderzusetzen. Es wurden unterschiedliche Gesprächsformate mit dem Präsidenten und anderen Mitgliedern des Präsidiums angeboten und auch durchgeführt. Weitere Informations- und Gesprächsangebote sowie Vorträge namhafter Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen von Organisationen sind in Vorbereitung.

Eine Übersicht der Termine finden Sie hier: https://www.fu-berlin.de/sites/diversity/termine/nahost/index.html 

Ein weiterer Baustein des Maßnahmenpakets sind die Aktionswochen der Freien Universität Berlin gegen Antisemitismus, die vom 25. Januar 2024 bis zum Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters dezentral an den Fachbereichen stattfinden. Initiiert wurden sie von Lehrenden verschiedener Institute: Das Thema Antisemitismus soll in öffentlichen und hochschulöffentlichen Veranstaltungen, Seminaren und Vorlesungen diskutiert werden (Stand 30. Januar 2024)

Nach dem 7. Oktober wurden vermehrt Schmierereien mit antisemitischen Inhalten und aggressive Flyer zum Beispiel mit Protest-/Demonstrationsaufrufen wahrgenommen. Diese werden so schnell wie möglich entfernt; strafbare Inhalte werden zur Anzeige gebracht. Sofern der Freien Universität Berlin strafrechtlich relevante Handlungen bekannt werden, kommen diese zur Anzeige.  


Bislang wurde in insgesamt 23 Fällen Strafanzeige gestellt: 20 wegen Hausfriedensbruchs nach einer Hörsaalbesetzung am 14. Dezember, zwei wegen antisemitischer Schmierereien, eine wegen politischer Aussagen an einem Informationsstand. Hinzu kommen vier Anzeigen, die im Rahmen der Hörsaalbesetzung wegen Körperverletzung (3 Fälle) und Beleidigung (1 Fall) gestellt wurden. Nach Kenntnis der FUBerlin gab es ferner drei Anzeigen im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung und des Vorwurfs von Antisemitismus am 19. Dezember (diese Anzeigen wurden nicht von der Freien Universität Berlin erstattet, sondern die Universität wurde durch die Polizei hierüber in Kenntnis gesetzt). Die Polizei wurde von Betroffenen gerufen; der Freien Universität Berlin liegen keine Informationen über deren Identität und den genauen Hintergrund der Anzeigen vor. (Stand: 03. Februar 2024)

Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich. Soweit dies jedoch zur Sicherstellung eines geordneten Hochschulbetriebs erforderlich ist, können Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z.B. Hausverbot). Diese Maßnahmen werden selbstverständlich geprüft.

Die Freie Universität war nicht Veranstalterin der Aktion im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023. Sie hat diese nicht genehmigt und dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Sie hat keine Personalien von Teilnehmenden aufgenommen und plant nicht, dies zu tun. Die Freie Universität bringt Rechtsverstöße, die ihr bekannt geworden sind, zur Anzeige (Stand 08. Januar 2024).

In Deutschland gilt grundsätzlich Versammlungsfreiheit. Kundgebungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen in Berlin spätestens 48 Stunden vor der Einladung bei der zuständigen Behörde (Polizei Berlin) angemeldet werden. Eine von der Polizei genehmigte Kundgebung unter freiem Himmel muss die Freie Universität Berlin nach dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz auf ihrem eigenen Gelände dulden, wenn dieses Gelände öffentlich zugänglich ist.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen hingegen dem Hausrecht der Freien Universität Berlin. Für eine solche Veranstaltung bedarf es der Zustimmung oder zumindest der Duldung seitens der Freien Universität Berlin. Die Freie Universität hat keine Veranstaltungen oder Demonstrationen genehmigt. Die Aktionen im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023 wurden zeitweise geduldet, bis es zu Eskalationen und einzelnen Äußerungen kam, die einer respektvollen, dialogorientierten und verantwortungsbewussten Diskussionskultur nicht mehr zuzuordnen waren (Stand 04. Februar 2024).

Die Besetzung des Hörsaals am 14. Dezember begann 11:30 Uhr und wurde zunächst in einem sehr kleinen Kreis von Studierenden abgehalten. Die Teilnehmenden stellten Forderungen an die Universität, die geprüft wurden.

Es kam im Verlauf des Vormittags zwischen Teilnehmenden der pro-palästinensischen Veranstaltung und Gegendemonstranten vereinzelt zu Auseinandersetzungen, auch körperlicher Art. Die Hochschule hat deshalb die Polizei gerufen. Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Besetzenden und auch der kritischen Gruppe haben Strafanzeige erstattet. Die Auseinandersetzungen wurden geschlichtet.

Zu diesem Zeitpunkt kam die Universitätsleitung aufgrund der Beobachtungen von Kolleg*innen vor Ort zu dem Schluss, dass ein offener, friedlicher Austausch möglich war und duldete die Veranstaltung zunächst.

Es waren zu jedem Zeitpunkt im Verlauf des Tages sowohl palästinisch-sympathisierende Demonstranten wie auch jüdische bzw. israelische Teilnehmende im Raum und beteiligten sich an Diskussionen. Eine solche Form des Austausches muss eine Universität aushalten. Studierende, die sich respektvoll und dialogorientiert und verantwortungsbewussten im Rahmen von Recht und Gesetz äußern, sollte die Universität dulden, auch wenn sie das Mittel der Besetzung ablehnt – was gegenüber den Organisatoren deutlich gemacht wurde. Eine Räumung durch die Polizei kann nur das letzte Mittel sein.

Die Lage veränderte sich zum Nachmittag – es kam vom Podium zu Äußerungen, die den Ansprüchen an einen friedlichen, respektvollen, offenen Diskurs und Austausch im Rahmen einer demokratischen Kultur nicht mehr zuzuordnen waren und es kam wiederholt zu Eskalationen. Daher wurde entschieden, die Teilnehmenden zum Verlassen der Räumlichkeiten aufzufordern.

Gegenüber denjenigen, die dieser Aufforderung nicht nachkamen, hat die Hochschule gegen 16 Uhr von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und mithilfe der Polizei die Räumung veranlasst (Stand 08. Januar 2024).

In der Regel ist eine Vorbereitung nicht möglich. Demonstrationen, Flashmobs und auch die Aktion am 14. Dezember 2023 werden der Universität nicht angekündigt oder angemeldet Demonstrationen vor der Universität werden bei der Polizei angemeldet, nicht bei der Freien Universität. Die Universität erfährt in der Regel erst nach ihrem Start bzw. durch Beobachtung von Studierenden und Mitarbeitenden oder aus den sozialen Medien von den Aktionen.

Die Freie Universität Berlin ist wie alle Universitäten in Deutschland ein offener Ort, der von mehr als 40.000 Studierenden und rund 4600 Mitarbeitenden genutzt wird. Jede Hürde oder Beschränkung bei der Nutzung von Bibliotheken, Hörsälen und ähnlichen Orten des Lernens und des Austausches widerspricht dem Zweck und auch der Kultur der Universität. Ein vorsorglicher Eingriff in die offene Universitätskultur ist nicht gerechtfertigt.

Es gibt keinen universitätseigenen Sicherheitsdienst. Die Angestellten der Universität sind darüber informiert, welche Maßnahmen im Falle von Demonstrationen zu ergreifen sind bzw. wohin sie ihre Beobachtungen melden können. Die Freie Universität steht schon seit langem im engen Austausch mit dem zuständigen Polizeiabschnitt, um sich über gebotene Maßnahmen auszutauschen.

Wann immer möglich, entsendet die Universität kurzfristig ein Team zur Beobachtung der Situation zum Ort des Geschehens, um die Universitätsleitung bei ihren Entscheidungen zu beraten. Die Kolleg*innen, die hier beobachten, haben normalerweise andere Aufgaben in der Universitätsverwaltung und sind nicht geschult, rechtliche Bewertungen vorzunehmen oder einzugreifen (Stand 08. Januar 2024)

Aufgrund der Aktionen mussten zwei Lehrveranstaltungen an andere Orte verlegt werden (Stand 15. Dezember 2023).

Das Rechtsamt der Freien Universität bringt antisemitische und rassistische Vorfälle zur Anzeige, wenn die Freie Universität über diese Vorfälle in Kenntnis gesetzt wurde und diese strafrechtlich relevant sind.

Bislang wurde in insgesamt 23 Fällen Strafanzeige gestellt: 20 wegen Hausfriedensbruchs nach einer Hörsaalbesetzung am 14. Dezember, zwei wegen antisemitischer Schmierereien, eine wegen politischer Aussagen an einem Informationsstand. Hinzu kommen vier Anzeigen, die im Rahmen der Hörsaalbesetzung wegen Körperverletzung (3 Fälle) und Beleidigung (1 Fall) gestellt wurden. Nach Kenntnis der FUBerlin gab es ferner drei Anzeigen im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung und des Vorwurfs von Antisemitismus am 19. Dezember (diese Anzeigen wurden nicht von der Freien Universität Berlin erstattet, sondern die Universität wurde durch die Polizei hierüber in Kenntnis gesetzt). Die Polizei wurde von Betroffenen gerufen; der Freien Universität Berlin liegen keine Informationen über deren Identität und den genauen Hintergrund der Anzeigen vor. (Stand: 3. Februar 2024)

Aus dem Protokoll der 812. Sitzung des Akademischen Senats am 24. Januar 2024: Konflikte auf dem Campus: Antisemitismus, Demonstrationen, Hörsaalbesetzung, Polizeieinsatz, Strafmaßnahmen:

https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/praesidium/aktuelles/240124-as-top-3.pdf 

Pressemitteilung vom 15. Dezember 2023: Stellungnahme der Freien Universität Berlin zu Aktionen im Hörsaal 1a der Hochschule am 14. Dezember 2023

https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2023/fup_23_300-stellungnahme-aktion-hoersaal/index.html

Weitere Fragen und Antworten – Gemeinsam gegen Hass und Diskriminierung auf dem Campus (wird aktualisiert):

https://www.fu-berlin.de/sites/diversity/antidiskriminierung/faq-gegen-hass-und-diskriminierung/

Rundmail des Präsidiums an die Mitglieder der Freien Universität Berlin vom 5. Dezember 2023

https://www.fu-berlin.de/einrichtungen/praesidium/aktuelles/20231208-Mailing-Praesidium.pdf

Stellungnahme der LKRP vom 6. November (in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen haben sich die elf staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und künstlerische Hochschulen sowie die beiden kirchlichen Hochschulen der Hauptstadt zusammengeschlossen)

https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/231106-kein-platz-fuer-antisemitismus/

(Stand 30. Januar 2024)