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Bewerbung für das Losverfahren

Falls Sie die Bewerbungs- bzw. Anmeldefrist für einen grundständigen Studiengang versäumt haben, können Sie sich über das Losverfahren für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Ein Losverfahren findet nur statt, wenn nach Abschluss der Zulassungsverfahren noch Studienplätze frei geblieben sind. In der offiziellen bundesweiten Studienplatzbörse können Sie sich über Hochschulen und Studienmöglichkeiten mit freien Studienplätzen informieren.

In folgenden Studiengängen ist eine Bewerbung im Losverfahren möglich:

An dieser Stelle informieren wir zu gegebener Zeit über die betreffenden Studiengänge.

Hinweise für das Losverfahren der Freien Universität Berlin:

Die Bewerbung zum Losverfahren an der Freien Universität Berlin ist ausschließlich für Mono-Bachelor-Studiengänge online über Hochschulstart möglich. Eine Bewerbung im Losverfahren ist nur für Bewerber*innen möglich, die sich in der Koordinierungsphase noch nicht für den gleichen Studiengang beworben haben bzw. im DoSV noch keine Zulassung erhalten haben.

  • Zu den Bewerbungsmodalitäten nutzen Sie bitte die Informationen von Hochschulstart (siehe "Wer kann wie am KNR teilnehmen?"). Das Losverfahren wird dort "Koordiniertes Nachrücken" genannt.
  • Falls Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Loszulassungen erfolgen zu einem so späten Zeitpunkt, dass an der Freien Universität Berlin die Teilnahme an der DSH-Prüfung nicht mehr möglich ist.
  • Wenn Sie im Losverfahren einen Studienplatz erhalten, müssen Sie zur Immatrikulation die geeignete Hochschulzugangsberechtigung nachweisen; zudem müssen auch weitere Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang bereits erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich über die erweiterten Zugangsvoraussetzungen Ihres Studienwunsches im Vorfeld.
  • Das Losverfahren wird erst nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist durchgeführt. Alle zugelassenen Bewerber*innen erhalten einen Zulassungsbescheid in ihrem Bewerbungsportal als PDF-Dokument zum Ausdrucken und/oder Speichern. Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.

Schlagwörter

  • losverfahren bachelor