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Krankenversicherung

Studierende sind nach §5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Für die Immatrikulation an der Freien Universität Berlin ist daher der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. 

NEU! Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren ab Januar 2022

Ab 01.01.2022 gilt das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieses elektronische Verfahren ermöglicht den Krankenkassen und Hochschulen eine papierlose Kommunikation und stellt damit eine nachhaltige Optimierung des bisherigen Papierverfahrens dar. Bitte berücksichtigen Sie, dass Bescheinigungen in Papierform daher von uns nicht mehr angenommen werden können.

Um Ihren Versicherungsstatus für die Immatrikulation nachzuweisen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides oder bei Beantragung der Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu einer  gesetzlichen Krankenversicherung  auf und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus der Freien Universität Berlin elektronisch gemeldet werden kann. Für die Meldung des ...

Für Studierende, die bereits vor dem 01.01.2022 an der FU Berlin eingeschrieben waren, ändert sich zunächst nichts.  Die Umstellung betrifft Sie erst, sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln. Bei einem Krankenkassenwechsel benötigen wir von der neuen (gesetzlichen) Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Wechsel. Geben Sie dazu bei der Krankenkasse unsere  Absendernummer H0000657  an. Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht bei der Hochschule über ...

Wenn Sie eine private deutsche Krankenversicherung abgeschlossen haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenkasse auf und stellen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht . Bitte weisen Sie die Krankenkasse unbedingt auf die elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus hin! Bitte teilen Sie der Krankenkasse die Absendernummer der FU Berlin mit: H0000657 . Hinweis: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte ...

Auch ausländische Studierende sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Dazu kann bei  einer  beliebigen gesetzlichen Krankenkasse  in Deutschland ein studentischer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Global Health Insurance Card (GHIC) für UK: Deutschland hat mit den Ländern der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen (für ...

Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr vollenden, können Sie in der gesetzlichen Versicherung mit einem höheren Beitrag weiter versichert bleiben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen. Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht an der Hochschule über die Krankenversicherung.

Beispiel Gesundheitskarte: Versicherungsnummer

Informationen zur bundesweiten  Betriebsnummer  Ihrer Krankenkasse entnehmen Sie bitte den Webseiten Ihrer Krankenkasse oder erfragen diese dort. Ihre Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte der Vorder- oder Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte). Die Nummer muss aus einem Buchstaben und neun Ziffern bestehen:   Bsp: A123456789 Sollten Sie noch keine Gesundheitskarte erhalten haben, warten Sie bitte das Begrüßungsschreiben Ihrer Versicherung ab. Das Schreiben wird ...

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse. 

Schlagwörter

  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • elektronische Krankenversicherung
  • Health insurance
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  • studentische Krankenversicherung