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Pferdemedizin

- Weiterbildender Masterstudiengang

Fachbereich Veterinärmedizin
Klinik für Pferde, allgemeine Chirurgie und Radiologie
Ansprechpartner/-in
Tibor Ferencz
Adresse
Oertzenweg 19b
14163 Berlin
Telefax
(030) 838 472962

Für den Zugang zum weiterbildenden Studiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt durch die zuständige Stelle eines Landes der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten in der jeweils geltenden Fassung oder der Nachweis eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses in Veterinärmedizin.

  • Eine an den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss anschließende einschlägige berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Für die Auswahlentscheidung können gegebenenfalls weitere Kriterien wie z.B. Sprachkenntnisse oder ein Auswahlgespräch herangezogen werden. Ausführliche Informationen enthält die Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Pferdemedizin (pdf-Datei).

 

Die Studierenden haben Teilnahmegebühren in Höhe von derzeit 4900 € pro Studienjahr zu entrichten, zuzüglich der allgemeinen Semestergebühren und -beiträge.

Gebührensatzung

Der weiterbildende Masterstudiengang Pferdemedizin vermittelt den Studierenden fundierte theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Pferdemedizin. Er ist anwendungsorientiert und knüpft an die qualifizierten Berufserfahrungen der Studierenden auf dem Gebiet der Veterinärmedizin an. Der Studiengang vermittelt den Studierenden die inhaltlichen Grundlagen, die grundlegenden Methoden zur Unterstützung von Entscheidungen und deren Anwendungsbedingungen sowie eine systematische Orientierung im jeweiligen Fachgebiet der Pferdemedizin und versetzt sie auf diese Weise in die Lage, die theoretischen und praktischen Grundlagen der Pferdemedizin in ihre Berufspraxis zu integrieren.

Der Fachbereich Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin ist eine der fünf Ausbildungsstätten für Tierärzte und Tierärztinnen in Deutschland und ein bekanntes Zentrum für tierärztliche Dienstleistungen wie für veterinärmedizinische Forschung. Neben den selbstverständlichen Kooperationen mit diversen Einrichtungen der Freien Universität Berlin existieren rege Kooperationen sowohl mit Instituten der Technischen Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, insbesondere der Charité, als auch der Universität Potsdam im Land Brandenburg. Ebenso laufen Projekte gemeinsam mit außeruniversitären Forschungs- und Bundesinstitutionen. Beispielhaft seien hier die Max-Planck-Institute für Infektionsbiologie und für Molekulare Genetik, das dem Forschungsverbund der Leibniz-Institutionen zugehörige Institut für Zoo- und Wildtierforschung oder das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum genannt.

Als Bundesinstitute aus Berlin-Brandenburg sind das Robert-Koch-Institut, das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Bundesanstalt für Materialforschung zu nennen. Der urbane Raum bietet zudem ein unvergleichlich direktes Betätigungsfeld mit unmittelbarem Praxisbezug für Heimtiere, Tierschutz und Verbraucherschutz.

Zulassungs­modus 1. Fach­semester
Keine Zulassung
Zulassungs­modus höheres Fach­semester
Keine Zulassung
Studienbeginn
Wintersemester
Studiensprachen
Deutsch
Abschluss
Master of Science (M.Sc.)
Regel­studien­zeit
6 Semester

Der weiterbildende Studiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.

Aufbau und Ablauf des Studiums regelt die Studienordnung. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele jedes einzelnen Moduls und einen exemplarischen Studienverlaufsplan. Die Prüfungsordnung definiert Art und Anforderungen der Prüfungsleistungen der Module und der Master-Prüfung. In den Ordnungen sind die Leistungspunkte (LP) für jedes Modul bzw. jede Veranstaltung sowie der Arbeitsaufwand in Zeitstunden für das gesamte Studium angegeben.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Forschungsaufgabe mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und darzustellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studienprogramms wird der Hochschulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen, wenn grundsätzlich insgesamt 300 LP unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. einer entsprechenden Qualifikation nachgewiesen werden.

 

Module des Studiengangs

Modul 1 Orthopädie
Modul 2 Verdauungstrakt
Modul 3 Stoffwechsel, Kreislauf, Muskulatur
Modul 4 Reproduktionsmedizin
Modul 5 Respirationstrakt
Modul 6 Augen, Anästhesie und Intensivmedizin
Modul 7 Bildgebende Diagnostik, Forensik
Modul 8 Haltung, Turniertierarzt
Modul 9 Praxismanagement und wissenschaftliche Praxis

Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, eine tierärztliche Praxis bzw. eine tierärztliche Klinik zu führen und die dafür notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.